Diese hat Gesetzes Charakter und ist für Gebäudeeigentümer verpflichtend. Das heißt, sowohl als privater Verkäufer/Vermieter als auch als beauftragter Makler läuft man Gefahr, bei nicht Einhaltung der Anforderungen abgemahnt zu werden, wodurch nicht unerheblichen Kosten entstehen können.
Mit der EnEV 2014 wird die zentrale Rolle des Energieausweises für Gebäude aufgewertet, da somit der Kauf- oder Mietinteressent, in Zeiten immer weiter steigender Energiekosten, ganz klar über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie informiert wird.
Schon bei der ersten Veröffentlichung müssen wichtige Kennwerte aus dem vorliegenden Energieausweis angegeben werden: