Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten!
Diese hat Gesetzes Charakter und ist für Gebäudeeigentümer verpflichtend. Das heißt, sowohl als privater Verkäufer/Vermieter als auch als beauftragter Makler läuft man Gefahr, bei nicht Einhaltung der Anforderungen abgemahnt zu werden, wodurch nicht unerheblichen Kosten entstehen können.
Mit der EnEV 2014 wird die zentrale Rolle des Energieausweises für Gebäude aufgewertet, da somit der Kauf- oder Mietinteressent, in Zeiten immer weiter steigender Energiekosten, ganz klar über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie informiert wird.
Schon bei der ersten Veröffentlichung müssen wichtige Kennwerte aus dem vorliegenden Energieausweis angegeben werden:
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen, einmal den verbrauchsorientierten -und einmal den bedarfsorientierten Energieausweis. Sie unterscheiden sich durch die Berechnung der Energiekennwerte. Erfolgt die Berechnung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes handelt es sich um den Bedarfsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist durch den geringeren Aufwand der Datenerhebung, es werden die Heizkosten – bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt, in der Regel günstiger. Ist aber auch weniger Aussagekräftig und nicht in allen Fällen gültig.
Für Wohnhäuser die z. B. nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist nur ein Bedarfsausweis gültig. Ebenfalls wird für Neubauten nach Fertigstellung generell ein Bedarfsausweis erstellt.
Zu den allgemeinen Angaben zum Gebäude zählt das Baujahr eines Gebäudes, welches in den Veröffentlichungen angegeben werden muss.
Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an. Je höher der Kennwert, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Auch kann es so mit typischen Gebäuden verglichen werden und in die Energieeffizienzklasse eingestuft werden.
Angaben wie die Heizungsanlage betrieben wird. Z. B. Holz, Gas, Öl, etc.
Nach der neuen Energieeinsparverordnung 2014 werden Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt, wie man sie auch schon von vielen Elektrogeräten wie z.B. Waschmaschinen oder Kühlschränken kennt. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B dem Neubaustandard entsprechen. Ein Wohnhaus mit durchschnittlichem Verbrauch befindet sich z. B. in der Klasse E.
Spätestens beim ersten Besichtigungstermin muss dann dem potentiellen Mieter/Käufer der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss überlassen werden.
Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Folgen der Gesetzesänderung und erstellen bei Bedarf den passenden Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsorientiert) für Ihre Immobilie.